Abgeltungssteuer, ihre Auswirkungen und Lösungen zur Minderung
Die Abgeltungssteuer ist da. Seit dem 1. Januar 2009 werden
Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Kapitalmarktinvestments
unabhängig von der Haltedauer generell mit 25 Prozent besteuert.
Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die
Kirchensteuer. Rund 28 Prozent wird die sogenannte Abgeltungssteuer
maximal betragen. Betroffen von dieser wohl größten und umfangreichsten
steuerlichen Neuerung der vergangenen Jahre sind vor allem
Privatanleger.
Wer ab dem 1. Januar 2009 Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Fonds
kauft, muss beim Verkauf auf die Erträge und jährlich auf die laufenden
Dividendenzahlungen und Zinsen die Pauschalsteuer zahlen. Ganz gleich,
ob er drei Tage, Monate oder Jahre investiert bleibt.
Die Abgeltungssteuer wurde im Juli 2007 beschlossen und gilt ab 2009 im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes.
Wenn Sie Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei Neuanlagen oberhalb des
Sparerpauschalbetrages haben, werden diese mit 25% (plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer) besteuert. Die Abgeltungssteuer ist eine "Differenzbesteuerung".
Und zwar wird der Differenzbetrag zwischen Kauf- und Verkaufskurs besteuert. Bemessungsgrundlage
für die Abgeltungssteuer ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung
und den Anschaffungskosten von Wertpapieren - hiervon wird der Sparerpauschbetrag
(Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale von 801 bzw. 1.602 Euro)noch abgezogen.
Es gibt nicht mehr die Möglichkeit Ihre individuellen Werbungskosten (über den Pauschalbetrag
hinaus) abzuziehen.
Alle Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2009. Für vorherige Fondskäufe gibt es einen
Bestandsschutz. Es gilt weiterhin die heute noch bestehende Steuerregelung - also auch die
Spekulationsfrist von einem Jahr.
Kauft ein Anleger beispielsweise 2008 Wertpapiere und hält diese mindestens ein Jahr, kann er
danach jederzeit Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen - und sei es in 25 Jahren! Allerdings sind
Zinsen und Dividenden auch bei "Altanlagen" ab 2009 pauschal mit 25 % zu versteuern.
* Abgeltungssteuer fällt nur bei Auflösung des Depots an.