Abgeltungssteuer, ihre Auswirkungen und Lösungen zur Minderung

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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer, ihre Auswirkungen und Lösungen
zur Minderung

Die Abgeltungssteuer ist da. Seit dem 1. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Kapitalmarktinvestments unabhängig von der Haltedauer generell mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Rund 28 Prozent wird die sogenannte Abgeltungssteuer maximal betragen. Betroffen von dieser wohl größten und umfangreichsten steuerlichen Neuerung der vergangenen Jahre sind vor allem Privatanleger.

Wer ab dem 1. Januar 2009 Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Fonds kauft, muss beim Verkauf auf die Erträge und jährlich auf die laufenden Dividendenzahlungen und Zinsen die Pauschalsteuer zahlen. Ganz gleich, ob er drei Tage, Monate oder Jahre investiert bleibt. 

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Abgeltungssteuer Eckpunkte

Die Abgeltungssteuer wurde im Juli 2007 beschlossen und gilt ab 2009 im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes.

Höhe der Abgeltungssteuer – für welche Einkünfte

Wenn Sie Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei Neuanlagen oberhalb des Sparerpauschalbetrages haben, werden diese mit 25% (plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Die Abgeltungssteuer ist eine "Differenzbesteuerung".

Und zwar wird der Differenzbetrag zwischen Kauf- und Verkaufskurs besteuert. Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung und den Anschaffungskosten von Wertpapieren - hiervon wird der Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale von 801 bzw. 1.602 Euro)noch abgezogen. Es gibt nicht mehr die Möglichkeit Ihre individuellen Werbungskosten (über den Pauschalbetrag hinaus) abzuziehen.

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Investmentfonds-Einmalanlagen

Alle Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2009. Für vorherige Fondskäufe gibt es einen Bestandsschutz. Es gilt weiterhin die heute noch bestehende Steuerregelung - also auch die Spekulationsfrist von einem Jahr.

Kauft ein Anleger beispielsweise 2008 Wertpapiere und hält diese mindestens ein Jahr, kann er danach jederzeit Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen - und sei es in 25 Jahren! Allerdings sind Zinsen und Dividenden auch bei "Altanlagen" ab 2009 pauschal mit 25 % zu versteuern.

Abgeltungsteuer – Weitergehende Informationen

* Abgeltungssteuer fällt nur bei Auflösung des Depots an.

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