Abgeltungssteuer - Zertifikate. Verlustverrechnung. Wichtige Termine

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Abgeltungssteuer - Zertifikate

Verlustverrechnung

Realisierte Verluste aus Zertifikaten können mit allen anderen Gewinnen, vorausgesetzt sie stammen aus Kapitalvermögen, verrechnet werden. Dabei ist es egal wann der Kauf stattgefunden hat. Was bei Investmentfonds nicht möglich ist, ist dass auch Gewinne aus vereinnahmten Zinsen herangezogen werden. Erst beim Verkauf werden thesaurierende Erträge steuerlich erfasst.

Die 12-monatige Spekulationsfrist entfällt und es werden keine Unterschiede mehr zwischen Finanzinnovationen und Spekulationspapieren gemacht. Es ergibt sich zum Beispiel für Garantiezertifikate eine Verbesserung. Bisher wurden solche Papiere mit dem persönlichen Steuersatz, der maximal 45% betragen kann, besteuert. Ab 01. Januar 2009 werden die genannten Einnahmen lediglich mit dem Pauschalsteuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.

Wichtige Termine

  • Juni 2008
    Der Juni 2008 ist der letzte Monat um Spekulationspapiere mit einer Haltedauer von 12 Monaten zu erwerben, wenn diese noch steuerfrei veräußert werden sollen. Der letzte Verkaufstag ist also auch für im Juni 2008 erworbene Papiere der 30. Juni 2009.
  • 01. Januar 2009
    Ab 01. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Laufende Kapital- und Veräußerungsgewinne werden mit dem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert. Ausnahmen: Verkauf nach 12-monatiger Haltefrist vor dem 30. Juni 2009
  • 30. Juni 2009
    Spekulationspapiere, die nach dem 15. März 2007 erworben wurden, einen Gewinn realisierten und eine Mindesthaltedauer von einem Jahr aufweisen, sollten vor dem 30 Juni 2009 werden, damit sie steuerfrei sind.
  • Ab dem 1. Juli 2009
    Egal wann gekauft, können realisierte Verluste mit allen anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Es können auch anders als bei Investmentfonds Gewinne aus vereinnahmten Zinsen hinzugezogen werden.

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