Aktie.
Aktien sind Beteiligungen am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Inhaber einer Aktie erwirbt Gesellschaftsrechte: Der Aktionär wird am Unternehmensgewinn beteiligt, hat ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, erhält Auskünfte durch den Vorstand und kann junge Aktien beziehen. Je mehr Aktien der Aktionär besitzt, desto größer ist sein Einfluss auf die Gesellschaft. Das Risiko ist auf den Verlust des Wertes der eigenen Aktien begrenzt. Der Aktionär kann Kursgewinne bei dem Verkauf der Aktie erzielen. Bis 1998 mussten Aktien einen Nennwert haben. Stückaktien, ohne einen bestimmten Nennwert sind im Zuge der Europäischen Währungsunion seit Januar 1999 zugelassen.
Stammaktien
Beteiligung am Stammkapital des Unternehmen und Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Vorzugsaktien
Aktien mit Vorrechten, wie Gewinnbeteiligung. Oft verbriefen diese Aktien kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Die Rechte des Inhabers werden eingeschränkt.
Junge Aktien
Neue Aktien, die ausgegeben werden um das Stammkapital zu erhöhen. Junge Aktien erwirbt man mit Bezugsrechten, welche auf der Börse gehandelt werden.
Zusatzaktien
Werden Unternehmensrücklagen in haftendes Grundkapital umgewandelt entstehen Zusatzaktien.
Inhaberaktien
Eigentümer dieser Aktie, ist derjenige, der sie besitzt. Der Eigentümer ist nicht namentlich genannt und kann Rechte, wie ein Vorkaufsrecht von jungen Aktien, ein Verfügungsrecht oder das Recht auf Dividendenzahlung geltend machen.
Namensaktien
Eine Person ist namentlich genannter Inhaber der Aktie und aller Rechte. Der Eigentumswechsel ist erschwert.