Aktienrückkauf.
Beim Aktienrückkauf kauft das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ausgegebene Aktien wieder zurück.
Gründe hierfür können sein:
•Der Wert der verbleibenden Aktien auf dem Markt wird erhöht.
•Durch den Einsatz von Barmitteln wird das Eigenkapital verringert.
•Mitarbeiter werden durch den Aktienrückkauf vergütet. Sie erhalten entgeltlich oder unentgeltlich Belegschaftsaktien.
•Vorstandsmitglieder und/oder leitende Angestellte werden am Unternehmen beteiligt.
Bei Aktienrückkäufen werden den entsprechenden Aktien das Stimmrecht und der Anspruch auf Gewinnbeteiligung abgesprochen. Das Stimmrecht wird entzogen, damit das Unternehmen nicht sich selbst gehört, sondern natürlichen Personen. Ein Unternehmen darf sich aus steuerrechtlichen Gründen auch nicht selbst Gewinne ausschütten, weshalb der Anspruch auf Dividende entzogen wird.