Aktionär.
Ein Aktionär ist Anteilseigner einer Aktiengesellschaft. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der Anzahl der Aktien und deren Wert. Der Aktionär zahlt eine festgelegte Einlage und ein eventuelles Aufgeld in das Grundkapital und die Rücklage des Unternehmens. Seine Haftung ist auf diese Einlage beschränkt. Im Gegenzug kann der Aktionär mit Stimmrecht an der Hauptversammlung des Unternehmens teilnehmen, wird am Gewinn beteiligt (Dividende), hat ein Auskunftsrecht, kann durch das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien erwerben und erhält bei einer Unternehmensauflösung einen Anteil am Liquidationserlös. Bei der Hauptversammlung kann sich der Aktionär auch von der Bank, wo sein Depot liegt, vertreten lassen (Depotstimmrecht).