Altersvorsorge-Sondervermögen - AS-Fonds.
Das Altersvorsorge-Sondervermögen dient dem langfristigen Ziel eine Zusatzrente zu sichern.
AS-Fonds gehören zu einem neuen Fondtyp, bei dem eine breite Streuung vorgeschrieben ist und die Sicherheit im
Vordergrund steht. Mindestens 21 Prozent und höchstens 51 Prozent des Kapitals dürfen in Form von Aktien gebunden
sein. Maximal 30 Prozent dürfen in Immobilien angelegt werden. Festverzinsliche Anleihen, sowie andere Fonds dürfen
im Bestand enthalten sein.
Ein AS-Fond sollte mindestens 18 Jahre lang oder mindestens bis zum 60.Lebensjahr bespart werden. Allerdings gibt es
keine gesetzlichen Festlegungen.
Im Bedarfsfall kann das Altersvorsorge-Sondervermögen innerhalb von drei Monaten (bei Arbeitslosigkeit innerhalb von
vier Wochen) gekündigt werden.
Die Höhe der Einzahlung in einen AS-Fond ist variabel und kann verändert werden. Ebenso variabel ist die Art der
Auszahlung. Es kann eine monatliche Rente oder eine sofortige Auszahlung der gesamten Summe gewählt werden.