Berichtigungsaktien.
Wandelt ein Unternehmen Rücklagen oder Gewinn in Grundkapital um, gibt es Berichtigungsaktien unentgeltlich an seine Anteilseigner aus. Man nennt den Vorgang auch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Rücklagen werden meistens dann umgewandelt, wenn diese im Verhältnis zum Grundkapital sehr hoch sind oder das Grundkapital im Verhältnis zu Gesamtbilanz sehr klein.
Für die Umwandlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
•Es darf kein Verlust in der Bilanz ausgewiesen sein.
•Die Rücklagen müssen das Grundkapital um mindestens 10 Prozent übersteigen.
•Die Rücklagen dürfen nicht zweckgebunden sein.
Durch die Berichtigungsaktien wird dem Unternehmen kein neues Kapital zugeführt.
Die Anteile der Aktionäre verändern sich durch die Berichtigungsaktien nicht. Sie verteilen sich lediglich auf mehr Aktien.
Die Ausgabe von Berichtigungsaktien darf nicht mit dem Aktien-Splitting, bei dem einem Unternehmen neues Kapital zugeführt wird, verwechselt werden.