Bezugsrechte.
Bezugsrechte sind Kaufrechte auf junge Aktien, die bei einer Grundkapitalerhöhung von einem Unternehmen ausgegeben werden.
Bezugsrechte erhalten Inhaber von früher ausgegebenen Aktien. Bei einer Kapitalerhöhung haben Altaktionäre innerhalb einer Bezugsfrist (zwei bis drei Wochen) die Möglichkeit ihr Bezugsrecht auszuüben oder an der Börse zu verkaufen.
Der Wert des Bezugsrechts berechnet sich wie folgt:
Börsenkurs der alten Aktien – Bezugspreis der neuen Aktien : Bezugsverhältnis + eins
Das Bezugsverhältnis berechnet sich indem man das Grundkapital und die Kapitalerhöhung in Verhältnis setzt.
Die Hauptversammlung kann entscheiden auf das Bezugsrecht zu verzichten.