Börsenorgane.
Börsenorgane sind mit der Leitung, Kontrolle und der Organisation der Börsengeschäfte betraut. Die Aufgaben der einzelnen Börsenorgane richten sich nach der Börsenordnung.
Börsenorgane sind:
•Der Börsenvorstand, der die Geschäftsleitung der Börse darstellt. Er lässt Personen für den Börsenbesuch zu, überwacht die Börsengesetze und Bestimmungen, sowie die Kursfeststellung.
•Die Maklerkammer, der alle zugelassenen Kursmakler angehören. Sie wählt die Kursmakler aus, lässt diese zu und überwacht sie. Die Maklerkammer prüft die fachliche, wirtschaftliche und persönliche Qualität der Makler, schlichtet bei Unstimmigkeiten und verteilt die Geschäfte unter den Kursmaklern.
•Das Börsenehrengericht, welches Mitglieder zur Verantwortung zieht, die sich Fehlverhalten zuschulden kommen lassen. Das Börsenehrengericht kann Bußgelder verhängen oder einen Makler bis zu zehn Tage von der Börse ausschließen.
•Die Börsenschiedsstelle, die aus Mitgliedern des Börsenvorstandes besteht und Streitigkeiten aus Börsengeschäften unbürokratisch schlichten soll.
•Die Wertpapierzulassungsstelle, wo jedes Wertpapier zugelassen wird. Es wird überprüft, ob die Publizitäts- und Informationspflichten von den Unternehmen eingehalten werden. Die Wertpapierzulassungsstelle kann auch eine Zulassung zurückziehen.
•Der Staatskommissar, eingesetzt von der jeweils zuständigen Landesregierung oder Börsenaufsichtsbehörde, hat die Aufgabe die Börsenbestimmungen und den ordnungsgemäßen Handel zu überwachen. Er hat das Recht an allen Sitzungen der einzelnen Organe teilzunehmen und muss Verstöße gegen die Börsenordnung der Landesregierung melden.