Börsenvorstand.
Der Börsenvorstand besteht hauptsächlich aus Börsenbesuchern, mindestens einem amtlichen und einem freien Kursmakler, und wird für drei Jahre gewählt.
Die Aufgaben des Börsenvorstandes:
•Geschäftsführung der Börse
•Zulassung von Börsenbesuchern
•Zulassung von Wertpapieren
•Überwachung der Einhaltung der Börsenordnung und Börsengesetze
•Überwachung der ordentlichen Kursfeststellung zusammen mit der Maklerkammer
Börsenbesucher können vom Börsenvorstand als handelnde oder als nichthandelnde Besucher der Börsenräumlichkeiten zugelassen werden. Der Börsenvorstand achtet darauf, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und notwendige Sachkenntnisse vorliegen.
Da der Börsenvorstand für den ordentlichen Geschäftsablauf an der Börse verantwortlich ist, kann er auch den Handel für kurze Zeit aussetzen, um zum Beispiel Panikreaktionen zu vermindern.