Bundesschuldenverwaltung.
Die Bundesschuldenverwaltung gehört zu der Bundesfinanzverwaltung und ist eine selbstständige Behörde.
Die Bundesschuldenverwaltung hat folgende Aufgaben:
•Bedienung der Bundesschuld (termingerechte Zahlung von Zinsen und Tilgungsbeträgen)
•Überwachung der Bundesschulden
•Überwachung der Kreditaufnahme
•Verwaltung des Schuldendienstes
•Beurkundung von Krediten, die der Finanzminister aufnimmt
•Führung des Bundesschuldbuches
•Tätigkeiten im Münzwesen, wie das Verkaufen von Sammlermünzen
Die Bundesschuldverwaltung prüft nicht nachträglich, sondern vorbeugend.
Auch für die Bundesschuldverwaltung gilt das Bankgeheimnis. Fachliche Aufsicht über die o. g. Tätigkeiten liegt beim Bundesschuldenausschuss. Zu dem Bundesschuldenausschuss gehören der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender, drei vom Bundestag gewählte Abgeordnete und vom Bundesrat genannte Vertreter.