EU stärkt die deutsche Riester - Rente!
Vom 4free-Team
Eine erfreuliche Entscheidung der EU für Deutschland: Riestersprarer können sich Ihre RiesterRente im Alter förderunschädlich in der gesamten EU auszahlen lassen! Bisher hätten sogenannte Mallorca-Rentner ihren Erstwohnsitzt in Deutschland haben müssen, um die Riesterrente mit Förderung genießen zu können. Andernfalls hätten sie die komplette Förderung an den Staat zurückzahlen sollen. Das hätte in der Praxis wohl zwei Wohnsitze bedeutet, die kaum zu finanzieren sind. Alternativ hätten die Rentner im Land bleiben müssen.
Diesen Unfug hat die EU abgeschafft. Es gilt auch für geförderte Altersvorsorgen der Grundsatz des freien Wahlrechtes des Wohnsitzes innerhalb der EU (Entscheidung vom 10.09.2009 des EuGH in Luxemburg). Das bedeutet in der Praxis, dass wir als Rentner überall in der EU auch die RiesterRente beziehen können - und das ohne Abzüge!
Bei der Gelegenheit wurde auch gleich eine Hürde für das “Wohnriestern” aus dem Weg geschafft. Bisher konnten nur deutsche Immobilien gefördert werden. Das Gericht erweiterte dies auf die gesamte EU. Bedeutet, wenn ein Riestersparer eine den Vorgaben von Riester entsprechende Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann diese Immobilie irgendwo in der EU sein und muss nicht - wie bisher - in Deutschland liegen.
Als Dreingabe gab es noch ein paar Ergänzungen zum Thema Grenzgänger und Riester, die zwar nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betrifft, jedoch eine Reihe von ungereimten Ungerechtigkeiten ausräumt.
Die Bundesregierung hat zugesagt, diese Urteile schnell in entsprechende Gesetze umzusetzen. Das dürfte dann nach der Bundestagswahl 2009 eines der ersten Themen sein. Schließlich sind die Vorgaben klar und nur noch fiskalisch relevant.
Ein Grund mehr, die RiesterRente um so entspannter ins Visier zu nehmen. Sichern Sie sich noch in diesem Jahr Ihre Riestervorteile! Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gern weiter.
