Wohn - Riester: Bundestag und Bundesrat setzen EU-Urteil um
Vom 4free-Team
Es ist geschafft! Die Riester-Rente wird noch einmal attraktiver! Wohn - Riester kann nun quasi in dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - das bedeutet innerhalb der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen - genutzt werden. Das lohnt sich!
- Riester-Förderung - ohne Kinder bis zu € 922 pro Jahr & Sparer. Anrechnung von Kindern: € 185 bzw. € 300 Zulage pro Kind - und das ohne Begrenzung der Kinder- bwz. Förderhöhe. (Gilt natürlich nur für riester-geförderte Verträge.)
Nötig wurde diese Gesetzesänderung, weil der Europäische Gerichtshof die Auffassung vertritt, das bisherige Riester-Gesetz verstieß in verschiedenen Positionen gegen europäisches Recht.
Jetzt kann die Wohn-Riester-Förderung auch für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie innerhalb des EWR in Anspruch genommen werden. Wichtig ist hierbei die Erfüllung der anderen Riester-Vorgaben.
Eine zusätzliche Erleichterung ist für sogenannte “Mallorca-Rentner” eingeführt worden. Danach dürfen Rentner und Pensionäre, die nach ihrem Berufsleben ins EWR-Ausland umsiedeln, die erhaltene Riester-Förderung behalten.
Klarheit wurde endlich auch für die sogenannten Grenzgänger geschaffen. Es gilt ab dem 01.01.2010, dass Arbeitnehmer in Deutschland rentenversicherungspflichtig arbeiten müssen, um die Riester-Förderung erhalten zu können. Bisher konnten auch in Deutschland lebende aber im Ausland rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer die deutsche Riester-Rente abschließen. Eine ebenso unsinnige wie unfaire Regelung, deren Korrektur wir sehr begrüßen!
Somit haben unsere beiden nationalen gesetzgebenden Kammern mal ein EU-Urteil aus dem September 2009 (Az: C269/07) zum Thema Riester-Rente mit hoher Geschwindigkeit umgesetzt. Wir sind auf weitere Korrekturen gespannt.

