Dachfonds
Im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds investieren Dachfonds nicht in einzelne Aktien oder Anleihen, sondern in andere Fonds, die so genannten Zielfonds. Dabei muss der Dachfondsmanager einige Regeln beachten. So darf er nur Fonds kaufen, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Der Anteil eines Zielfonds am Dachfonds darf maximal 20 Prozent betragen.
Der Dachfonds investiert also immer in mindestens drei Zielfonds (20 Prozent in Fonds 1, 20 Prozent in Fonds 2, 10 Prozent in Fonds 3, 50 Prozent Barreserve). Zudem darf der Dachfondsmanager höchstens 10 Prozent der Anteile eines Zielfonds halten. Kauft eine Fondsgesellschaft für einen Dachfonds nur konzerneigene Zielfonds, darf sie dafür weder Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren noch eine doppelte Managementgebühr berechnen.
Anders sieht es bei konzernfremden Fonds aus. Hier können eine doppelte Managementgebühr und auch ein doppelter Ausgabeaufschlag anfallen (einmal für den Dachfonds und einmal für den Zielfonds).
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