Superfonds sind mit ähnlichen Freiheiten ausgestattet wie Hedgefonds.

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Superfonds

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Superfonds – super Fonds?

Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Investment-Modernisierungsgesetz erlaubt es Fondsmanagern, in ihrem Portfolio alle Anlageinstrumente zu kombinieren – neben Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren und anderen Fonds dürfen sie auch Derivate wie Futures und Optionen für ihre Fonds kaufen, je nach Marktlage in unterschiedlichen Gewichtungen. Damit ähneln sie einer Vermögensverwaltung, die jedoch in Form eines Fonds daher kommt.

Die bisher in Deutschland üblichen Fondsklassifizierungen sind mit dem Investment-Modernisierungsgesetz quasi entfallen – das Gesetz benennt nur noch die zulässigen Anlageinstrumente. Ein Fonds kann seitdem also aus einem Mix aller zulässigen Anlageklassen bestehen.

Superfonds sind mit ähnlichen Freiheiten ausgestattet wie Hedgefonds, weshalb sie schon als „Hedgefonds light“ bezeichnet wurden. Allerdings ist es Superfonds verboten, stark zu hebeln oder volumenschwere Kredite aufzunehmen. Der Vorteil für die Anleger: Dort, wo der Fondsmanager selbst ausreichend Kenntnis besitzt, investiert er direkt in Aktien und Anleihen. Das ist günstiger als eine indirekte Anlage über einen anderen Fonds. Wo der Verwalter sich jedoch nicht ausreichend gut auskennt, greift er auf die Kompetenz eines spezialisierten Fondsmanagers zurück, der den Markt besser kennt. Das ermöglicht Fondsmanagern eine flexible Anlagepolitik mit einem Schwerpunkt auf Kapitalerhalt. Eine solche völlige Freiheit ist allerdings ein zweischneidiges Schwert. Entscheidet der Fondsmanager richtig, sind hohe Gewinne möglich, liegt er dagegen falsch, können die Ergebnisse enttäuschend ausfallen.

Superfonds stellen extrem hohe Ansprüche an das Fondsmanagement, denn die extrem hohe Diversifikation muss beherrscht werden. Die Fonds verlangen viel Fingerspitzengefühl – nicht nur bei der Asset Allocation sondern auch bei der Titelauswahl. Für den Anleger hingegen ist es schwierig, den Investmentprozess zu verfolgen und zu überprüfen, eben weil Superfonds in so viele unterschiedliche Assetklassen investieren dürfen. Bliebe noch die Abgeltungssteuer, denn auch für Superfonds gilt: Beim Anteilskauf vor 2009 kommen die Anleger noch in des Genuss vom Bestandschutz. Das bedeutet, dass mögliche Fondsgewinne nach der Mindesthaltedauer von einem Jahr auch nach 2009 steuerfrei sind. Ab 2009 sind auf diese Gewinne 25 Prozent Steuer zu zahlen.

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