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Die depotführenden Banken in Deutschland übernehmen den Einzug der neuen Pauschalsteuer und führen diese an den Fiskus ab. Eine Besteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz findet über die Einkommensteuererklärung nur dann statt, wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers unter 25 Prozent liegt.
Erträge aus Sparplänen werden ab 2009 ebenfalls von der Abgeltungssteuer betroffen sein. Eine entsprechende Altfallregelung greift nur für die Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden. Anleger sollten die Käufe sorgfältig dokumentieren. Beim Verkauf der Fondsanteile müssen sie belegen, welche Anteile vor 2009 gekauft wurden. Auf diese werden nach einer Haltedauer von zwölf Monaten keine Steuern fällig. Vorsicht ist bei einem Teilverkauf ab 2009 geboten. Es gilt die Regel "First in, first out" - "Zuerst rein, zuerst raus". Konkret: Bei einem Teilverkauf wird immer unterstellt, dass die zuerst erworbenen Anteile verkauft werden. Wer heute schon seit zehn Jahren spart und in 20 Jahren einen Teil der Fondsanteile verkauft, trennt sich daher von den schon 1997 gekauften Anteilen.
Verluste, die ab 2009 entstehen, können generell mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, dazu zählen dann auch Zinsen und Dividenden. Einzige Ausnahme bilden Verluste aus Aktien. Sie können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Die Abgeltungssteuer wird vor allem für Anleger, die direkt in Aktien oder über Fonds und andere Vehikel in die Aktienmärkte investieren, gravierende Konsequenzen haben. Sind Kursgewinne nach aktuellem Recht nach einem Jahr generell steuerfrei, so werden sie künftig für alle Kapitalanlagen, die ein Anleger ab dem 1. Januar 2009 tätigt, steuerpflichtig. Da Kursgewinne langfristig in der Regel einen Großteil der Gesamtrendite einer Aktieninvestition ausmachen, konnten die meisten Anleger bei Beachtung der Spekulationsfrist von einem Jahr den Hauptteil ihrer Gewinne steuerfrei vereinnahmen. Zinserträge werden künftig für viele Anleger geringer besteuert als nach aktueller Rechtslage (persönlicher Steuersatz).
Einen sehr großen Vorteil bei der Abgeltungssteuer bieten Privatanlegern künftig Mischfonds, Dachfonds und Zielvermögens-Fonds. Diese drei unterschiedlichen Ein-Produkt-Lösungen haben eine Gemeinsamkeit: Sie bieten innerhalb eines Portfolios eine Vermögensverwaltung über unterschiedliche Risikoklassen an. "Ich rechne damit, dass mehrere hundert neue vermögensverwaltende Fonds mit Blick auf die Abgeltungssteuer in den nächsten Monaten auf den Markt kommen werden", sagt Björn Drescher, Herausgeber des Informationsdienstes "Fonds im Visier". Dach- und Mischfonds investieren ihr Vermögen in unterschiedliche Anlageklassen, wie Aktien, Renten, Geldmarktprodukte und entsprechende Fonds. Der Charme der Lösung: Wenn ein Fondsmanager von einer Anlageklasse in eine andere umschichtet, wird keine Abgeltungssteuer fällig. So lässt sich ein Depot steuerfrei notwendigen Veränderungen anpassen. Die alten Steuerregeln werden quasi konserviert. Der Anleger hat die Wahl zwischen konservativ und recht defensiv ausgerichteten Dach- und Mischfonds und völlig flexiblen und spekulativ ausgerichteten Produkten. Verwaltet der Anleger sein Depot dagegen selber, muss er auf realisierte Gewinne Steuern zahlen und kann entsprechend weniger Kapital in die neue Anlage stecken. Zielvermögens-Fonds gehen noch einen Schritt weiter als Dach- und Mischfonds. Die Risikobereitschaft und die Ansprüche eines Anlegers können sich im Laufe der Zeit ändern. Diese Veränderungen wollen Zielvermögens-Fonds berücksichtigen. Sie sind darauf abgestimmt, dem Anleger das investierte Kapital zu einem festen Zeitpunkt in zehn, 20 oder 30 Jahren auszuschütten - inklusive aller Kursgewinne. Anfangs legt der Fondsmanager das Geld in renditestarke Produkte an, später schichtet er in sichere Anleihen oder den Geldmarkt um. Somit sollen die angepeilten Erträge zum Zieldatum sicher gestellt werden.