Riester Rente. Riester Rente - Altersvorsorgezulage - Staatliche Zulagen berechnen

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Riester Rente

Riester Rente - Staatliche Zulagen berechnen

Die Riester Renten Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStG
  • Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.

Riester Rente - Altersvorsorgezulage

Die Zulage der Riester Rente setzt sich aus der Grund- und der Kinderzulage zusammen:

Zulage pro Jahr Grundzulage Ledige Verheiratete pro Kind
2006 / 2007 114 € 228 € 138 €
ab 2008 154 € 308 € 185 €

Die Zulagen der Riester Rente werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zu einer Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht "direkt" zu).

Anspruch auf die Kinderzulage der Riester Rente besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.

Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen der Riester Rente ist, dass der Eigenbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird.

vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen maximal
ab 2006 3 % 1575 €
ab 2008 4 % 2100 €


Der Mindestbeitrag der Riester Rente, auch Sockelbetrag liegt:

bei einem Arbeitnehmer ohne Kind mit einem Kind mit zwei Kindern
2002 bis 2004 45 € 38 € 30 €
seit 2005 60 € 60 € 60 €


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