Rürup Rente. Rürup Rente - Steuerlich ab dem 1 € gefördert und pfändungssicher

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Rürup Rente

Rürup Rente - Steuerlich ab dem 1 € gefördert und pfändungssicher

Aus der Rürup Rente scheint eine ähnliche Erfolgsgeschichte zu werden wie aus der Riester Rente, die ebenfalls mit stotterndem Motor gestartet war.

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Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat die Rürup Rente zudem entscheidende Verbesserungen erfahren. Denn mit der gesetzlichen Änderung wird sichergestellt, dass die Beiträge für eine Rürup Rente derzeit zu etwa zwei Dritteln steuerlich geltend gemacht werden können. Anders als bei der Riester Rente sind es nicht direkte staatliche Zuschüsse, die die im Versicherungsjargon als Basisrente bezeichneten Produkte attraktiv machen.

Vielmehr sollen Steuervorteile den Anleger und dabei vor allem Selbstständige und Freiberufler locken. Denn diese Zielgruppe muss nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, darf allerdings auch nicht riestern.

Sie sollten im Zuge des Alterseinkünftegesetzes eine geförderte, freiwillige Möglichkeit zur Altersvorsorge erhalten, die das Langlebigkeitsrisiko absichert. In diesem Fall zahlt der Versicherer bis zum Tod des Anlegers, egal wie alt er wird.

Steuerliche Behandlung der Rürup Rente

Eingezahlte Beiträge in die Rürup Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2008 sind es 66 % der Beiträge und maximal 20.000 €. Das Doppelte gilt für Verheiratete. Der Anteil der steuerlich geltend gemacht werden kann steigt pro Jahr um 2% bis auf 100% im Jahre 2025 an.

Beispiel: Bei 10.000 € Beitrag zur Rürup Rente

Steuerjahr Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz Beitrag    Steuerlich ansetzbarer Betrag
2005 60 % 10.000 €    60 % von 10.000€ = 6.000 €
2006 62 % 10.000 €    62 % von 10.000€ = 6.200 €
2007 64 % 10.000 €    64 % von 10.000€ = 6.400 €
...
2025 100 % 10.000 €    100 % von 10.000€ = 10.000 €


Rürup Rente - Kurzübersicht

  • Sonderausgabenabzugsfähig
  • ab dem ersten € steuerlich gefördert
  • 66% der Beiträge sind schon heute Sonderausgabenabzugsfähig bis zum Jahr 2025 sind es 100% der Beiträge
  • steuerlich wirksame Beitragsgrenzen: Ledige € 20.000 / Verheiratete € 40.000 p.a.
  • es können auch höhere Beiträge eingezahlt werden; diese unterliegen dann jedoch nicht dem Einlagenschutz
  • Einmalbeiträge sind bei (fast) allen Anbietern bis 5 - 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn möglich
  • Einmalbeiträge fließen bei guten Anbietern in den bestehenden Vertrag ein, dadurch entstehen geringere Nebenkosten
  • alle geförderten Einzahlungen sind in der Aufschubzeit grundsätzlich Hartz IV und Insolvenzgeschützt
  • Auszahlungsbeginn grundsätzlich zwischen dem 60. und 85. Geburtstag möglich
  • nachgelagerte Besteuerung

Rürup Rente - Fehler im Gesetz ausgebügelt

Mit der Bearbeitung der Rürup Rente hat der Gesetzgeber bestehende Konstruktionsfehler ausgebügelt:
Die Rürup Beiträge dürfen mittlerweile separat geltend gemacht werden. Das heißt, seit 2007 wirken sich die eingezahlten Beiträge grundsätzlich mit dem jeweils geltenden Prozentsatz steuermindernd aus.

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