Rürup Rente. Rürup Rente - Hinterbliebenenschutz möglich

Start · Rürup Rente · Hinterbliebenenschutz möglich
Finanztest - Billiger geht's nicht

Rürup Rente

Rürup Rente - Hinterbliebenenschutz möglich

Für den Todesfall nach Rentenbeginn kann der Versicherte eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann erhält der Erbe eine Rente für die vereinbarten Jahre. Oder der Ehepartner, der jünger als 60 Jahre alt ist, steigt in den Rürup Vertrag des Verstorbenen ein und verhindert so, dass die bereits geleisteten Beiträge verloren gehen. Alternativ können die Kunden bei den meisten Angeboten eine Witwen- und Waisenrente zu einem festgelegten Prozentsatz der Altersrente vereinbaren. Während nichteheliche Lebenspartner nicht erben können, können die Hinterbliebenenbausteine auch nachträglich noch abgeschlossen werden, etwa bei Heirat oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt.

Mit den steuerrechtlichen Änderungen, einer wachsenden Produktpalette auch außerhalb von Versicherungslösungen und dem Wissen, dass die Beiträge auch im Todesfall nicht gänzlich für die nächsten Angehörigen verloren sind, kann die Rürup Rente weiterhin durchstarten.

Die Rürup Rente in Stichworten

  • Lebenslange, garantierte monatliche Rente
  • Rentenzahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Beiträge bis 20.000 € pro Jahr und Person steuerlich absetzbar, ab 2025 zu 100 Prozent
  • Rentenzahlung sind steuerpflichtig, bei Rentenbeginn ab 2040 zu 100 Prozent
  • Insolvenz und Hartz-IV sicher
  • Nicht vererbbar, aber Hinterbliebenenschutz zuwählbar
  • Produkte von Versicherungen und ab zweitem Halbjahr 2007 auch von Fondsgesellschaften

Quelle: Das Investment

Jetzt kostenlos und unverbindlich informieren

Anrede
Vorname *
Name *
Telefon mit Vorwahl *
E-Mail *
Ihr Anliegen
* Diese Felder benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.


Abschicken
Anzeige: comdirect
NFS

Sehr geehrter Besucher, auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als freier und unabhängiger Makler folgende Dienstleistungen an: Vermittlung von Versicherungen, Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Bausparverträgen, Immobilienfinanzierungen, Leasingmodellen, Privatkrediten, Immobilien.

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCsbieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß§2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr.30, 20097 Hamburg, (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie hier: Impressum

Impressum | Kontakt | AGB | Fernabsatz | Datenschutzerklärung | Seite weiterempfehlen | Partner | Blog

© 4 Free AG 2006 – 2010 Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

 
Anzeige: comdirect