Rürup Rente. Rürup Rente - Hohe Beiträge absetzbar
Bis zu 20.000 € können Vorsorger pro Jahr in eine Rürup Rente einzahlen, Verheiratete 40.000 €. Im Jahr 2008 können sie 66 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. 2010 sind es bereits 70 Prozent: Der steuerliche Förderanteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass ab dem Jahr 2025 der Beitrag in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann. Das heißt, der Staat übernimmt bei Rürup Sparern einen erheblichen Anteil der Altersvorsorge über Steuerentlastungen.
Im Gegenzug muss die ausgezahlte Rente versteuert werden. Wer sich heute seine Rürup Rente auszahlen ließe, müsste konstant 56 Prozent seiner Rentenzahlung mit seinem Steuersatz versteuern. Diese Quote steigt für spätere Rentenjahrgänge schrittweise an: Wer erst nach 2040 in den Ruhestand tritt, muss seine Basisrente zu 100 Prozent versteuern.
Das Produkt ist zudem in der Ansparphase äußerst flexibel: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag, je nach finanzieller Lage des Versicherten bestimmt er den Betrag selbst, den er monatlich, halbjährlich oder auch jährlich einzahlen möchte. Auch Extrazahlungen sind möglich. Ein entscheidender Vorteil für Selbstständige, die oftmals erst am Ende des Jahres wissen, wie viel sie für ihre Rente zurücklegen können.
Diese Flexibilität macht die Basisrente aber auch für Angestellte interessant, deren Einkommen beispielsweise stark von Provisionen oder Boni abhängt und die auf die disziplinierende Wirkung eines Dauerauftrags verzichten können.