Rürup Rente. Rürup Rente - Lohnend für Späteinsteiger
Besonders spannend ist die Rürup Rente für ältere Vorsorger. Je eher sie in Rente gehen, umso mehr profitieren sie von der teilweise noch hohen Steuerbefreiung ihrer Auszahlung, die für spätere Jahrgänge immer geringer wird. Zugleich können sie für ihre Beiträge oder Einmalzahlung die Steuervorteile in Anspruch nehmen. Deshalb sollten Anleger, die vor der Pensionierung stehen und die eine Verrentung von freien Geldern etwa aus einer Kapitallebensversicherung wünschen, für sich klären, ob nicht eine Rürup Rente in Frage kommt.
So attraktiv die Rürup Rente gegenüber einer privaten Rentenversicherung erscheint, wenn man nur das Renditekriterium anlegt, so unflexibel gibt sie sich im Alter. Da die Rürup Rente wie die gesetzliche Rente eine Grundsicherung darstellen soll, muss der Versicherungsvertrag verschiedenen Vorgaben genügen, die zur Sicherung des angesparten Vermögens beitragen sollen.
Zwingend vorgeschrieben ist die monatliche Leibrente. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder, wie bei der Riester-Rente möglich, in Teilen entnommen werden. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Vorteil: Die Rürup Rente ist im Insolvenzfall des Selbstständigen vor Zugriffen der Gläubiger sicher und wird bei arbeitslosen Angestellten nicht als Vermögen angerechnet (Hartz-IV sicher). Allerdings sind die Ansprüche aus einer Rürup Rente nicht vererbbar oder übertragbar und können auch nicht beliehen werden.
Das klingt kategorischer als es ist, denn das Alterseinkünftegesetz bietet sehr wohl die Möglichkeit, Hinterbliebene im Rahmen der Rürup Rente abzusichern. Jedoch können nur Ehegatten und Kinder des Versicherten in dessen Todesfall Ansprüche aus seiner Rürup Rente erben, und zwar nur als Rente, nicht als Kapitalauszahlung. Ehegatten können eine lebenslange Auszahlung erhalten, Kinder nur, solange sie Kindergeld erhalten. Stirbt der Versicherte in der Ansparphase, bekommt der Hinterbliebene eine Rente aus dem bis dahin angesparten Vermögen. Je früher das Ableben, desto geringer die Hinterbliebenenrente.